Kurzzeitpflege

Hilfe, wenn Sie sie brauchen.

Natürlich können Sie unsere Hilfe auch nur für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch nehmen. Nämlich im Rahmen einer Kurzzeitpflege, unter der man allgemein die zeitlich befristete, also nur vorübergehende vollstationäre Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Einrichtung versteht.

Dies kann etwa nach einem Klinikaufenthalt sinnvoll sein. Wenn die Genesung noch Zeit braucht oder wenn die eigene Wohnung noch umgestaltet und an die neuen Bedürfnisse angepasst werden muss. Diese eigentliche Kurzzeitpflege unterstützen die Pflegekassen für maximal vier Wochen im Kalenderjahr und mit einem Höchstbetrag von € 1.612.

Vor allem aber brauchen auch Angehörige einmal Urlaub. Sie haben das Recht dazu – und wir schaffen die Möglichkeit. Bei vorübergehender Verhinderung ihrer pflegenden Angehörigen haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege. Sie können auch in dieser Zeit bei uns wohnen und erhalten dann alle Leistungen unseres Hauses in vollem Umfang. Leistungen der Verhinderungspflege gewähren die Pflegekassen für höchstens 28 Tage im Kalender und ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von € 1.612.

Verhinderungspflege und eigentliche Kurzzeitpflege sind voneinander unabhängig; sie können in einem Kalenderjahr nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamt besteht also die Möglichkeit, für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege Leistungen der Pflegekassen zu beziehen.